GewO § 69a Ablehnung der Festsetzung, Auflagen

Gewerbeordnung

(1) Der Antrag auf Festsetzung ist abzulehnen, wenn

1.
die Veranstaltung nicht die in den §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 aufgestellten Voraussetzungen erfüllt,
2.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder eine der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
3.
die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind oder
4.
die Veranstaltung, soweit es sich um einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt handelt, vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden soll.

(2) Die zuständige Behörde kann im öffentlichen Interesse, insbesondere wenn dies zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit oder sonst zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, die Festsetzung mit Auflagen verbinden; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3314/18
12. Juni 2020
4 A 3314/18 12. Juni 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 19440/17
28. März 2019
4 K 19440/17 28. März 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (12. Kammer) - 12 B 1028/17
2. März 2017
12 B 1028/17 2. März 2017
Beschluss vom Verwaltungsgericht Koblenz (3. Kammer) - 3 L 848/13.KO
22. August 2013
3 L 848/13.KO 22. August 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 A 10584/11
16. November 2011
6 A 10584/11 16. November 2011
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 B 52/11
29. August 2011
8 B 52/11 29. August 2011