Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3314/18

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17.7.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf  von der Klägerin angefochten worden ist.

Das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17.7.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist, soweit es von der Klägerin angefochten worden ist, wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des erstinstanzlichen Klageverfahrens je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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