GewStG § 21 Entstehung der Vorauszahlungen

Gewerbesteuergesetz

Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1121/18
28. November 2018
14 B 1121/18 28. November 2018
Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 10 K 2902/16
27. Juli 2017
10 K 2902/16 27. Juli 2017
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Hamburg (5. Senat) - 5 K 53/15
25. August 2016
5 K 53/15 25. August 2016