Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
GlasVAusbV § 6 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.