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GVG § 23

Gerichtsverfassungsgesetz

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:

1.
Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;
2.
ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes:
a)
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
b)
Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten, Schiffern oder Auswanderungsexpedienten in den Einschiffungshäfen, die über Wirtszechen, Fuhrlohn, Überfahrtsgelder, Beförderung der Reisenden und ihrer Habe und über Verlust und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Handwerkern, die aus Anlaß der Reise entstanden sind;
c)
Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
d)
Streitigkeiten wegen Wildschadens;
e)
(weggefallen)
f)
(weggefallen)
g)
Ansprüche aus einem mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 K 1036/26
21. April 2026
4 K 1036/26 21. April 2026
Endurteil vom Landgericht München II - 29 O 15948/25
20. April 2026
29 O 15948/25 20. April 2026
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 AR 41/26 e
20. April 2026
102 AR 41/26 e 20. April 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 L 353/26
26. März 2026
2 L 353/26 26. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 2876/26
23. März 2026
29 K 2876/26 23. März 2026
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 4 AV 1.25
18. Februar 2026
4 AV 1.25 18. Februar 2026
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (10. Berufungskammer) - 10 Ta 740/25
16. Februar 2026
10 Ta 740/25 16. Februar 2026
Beschluss vom Landgericht Stuttgart (19. Zivilkammer) - 19 O 6/26
27. Januar 2026
19 O 6/26 27. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Ellwangen (6. Zivilkammer) - 6 O 56/24
8. Januar 2026
6 O 56/24 8. Januar 2026
Endurteil vom Landgericht Regensburg - 61 O 319/25
23. Dezember 2025
61 O 319/25 23. Dezember 2025