Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GVG § 45

Gerichtsverfassungsgesetz

(1) Die Tage der ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts werden für das ganze Jahr im voraus festgestellt.

(2) Die Reihenfolge, in der die Hauptschöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen des Jahres teilnehmen, wird durch Auslosung in öffentlicher Sitzung des Amtsgerichts bestimmt. Sind bei einem Amtsgericht mehrere Schöffengerichte eingerichtet, so kann die Auslosung in einer Weise bewirkt werden, nach der jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines Schöffengerichts teilnimmt. Die Auslosung ist so vorzunehmen, daß jeder ausgeloste Hauptschöffe möglichst zu zwölf Sitzungstagen herangezogen wird. Satz 1 gilt entsprechend für die Reihenfolge, in der die Ersatzschöffen an die Stelle wegfallender Schöffen treten (Ersatzschöffenliste); Satz 2 ist auf sie nicht anzuwenden.

(3) Das Los zieht der Richter beim Amtsgericht.

(4) Die Schöffenlisten werden bei einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Schöffengeschäftsstelle) geführt. Er nimmt ein Protokoll über die Auslosung auf. Der Richter beim Amtsgericht benachrichtigt die Schöffen von der Auslosung. Zugleich sind die Hauptschöffen von den Sitzungstagen, an denen sie tätig werden müssen, unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens in Kenntnis zu setzen. Ein Schöffe, der erst im Laufe des Geschäftsjahres zu einem Sitzungstag herangezogen wird, ist sodann in gleicher Weise zu benachrichtigen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Ellwangen (6. Zivilkammer) - 6 O 56/24
8. Januar 2026
6 O 56/24 8. Januar 2026
Urteil vom Amtsgericht Hattingen - 6 C 98/22
29. Mai 2024
6 C 98/22 29. Mai 2024
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (5. Zivilsenat) - 5 U 178/21
27. April 2022
5 U 178/21 27. April 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 36/20
17. März 2020
2 Ws 36/20 17. März 2020
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 Ws 656/14, 3 Ws 656/14 - 141 AR 662/14
27. Januar 2015
3 Ws 656/14, 3 Ws 656/14 - 141 AR 662/14 27. Januar 2015
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 509/13
11. September 2013
1 S 509/13 11. September 2013
Urteil vom Kammergericht (3. Strafsenat) - (3) 121 Ss 166/12 (120/12)
9. Oktober 2012
(3) 121 Ss 166/12 (120/12) 9. Oktober 2012