Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

GWB § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von