Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 126/25

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die für nicht erstattungsfähig erklärt werden.

              Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.


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