Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GWB § 163 Untersuchungsgrundsatz

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Die Vergabekammer erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Sie kann sich dabei auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder ihr sonst bekannt sein muss. Zu einer umfassenden Rechtmäßigkeitskontrolle ist die Vergabekammer nicht verpflichtet. Sie achtet bei ihrer gesamten Tätigkeit darauf, dass der Ablauf des Vergabeverfahrens nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

(2) Die Vergabekammer prüft den Antrag darauf, ob er offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. Dabei berücksichtigt die Vergabekammer auch einen vorsorglich hinterlegten Schriftsatz (Schutzschrift) des Auftraggebers. Sofern der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt die Vergabekammer dem Auftraggeber eine Kopie des Antrags und fordert bei ihm die Akten an, die das Vergabeverfahren dokumentieren (Vergabeakten). Der Auftraggeber hat die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung zu stellen. Die §§ 57 bis 59 Absatz 1 bis 5 sowie § 61 gelten entsprechend.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Vergabekammer Lüneburg - VgK-14/2025
28. April 2025
VgK-14/2025 28. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 126/25
5. Februar 2025
6 L 126/25 5. Februar 2025
Beschluss vom Vergabekammer Westfalen - VK 3 - 30/23
27. Oktober 2023
VK 3 - 30/23 27. Oktober 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 46/22
10. Juli 2023
Verg 46/22 10. Juli 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 44/22
28. Juni 2023
Verg 44/22 28. Juni 2023
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 2/20
12. November 2020
54 Verg 2/20 12. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 20/19
15. Januar 2020
Verg 20/19 15. Januar 2020
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 109/18 Kart
28. August 2019
6 U 109/18 Kart 28. August 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 17/18
19. September 2018
Verg 17/18 19. September 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 32/18
5. September 2018
Verg 32/18 5. September 2018