GWB § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Die Kartellbehörde kann Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen verpflichten, eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union abzustellen.

(2) Sie kann ihnen hierzu alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter oder struktureller Art vorschreiben, die gegenüber der festgestellten Zuwiderhandlung verhältnismäßig und für eine wirksame Abstellung der Zuwiderhandlung erforderlich sind. Abhilfemaßnahmen struktureller Art können nur in Ermangelung einer verhaltensorientierten Abhilfemaßnahme von gleicher Wirksamkeit festgelegt werden, oder wenn letztere im Vergleich zu Abhilfemaßnahmen struktureller Art mit einer größeren Belastung für die beteiligten Unternehmen verbunden wäre.

(2a) In der Abstellungsverfügung kann die Kartellbehörde eine Rückerstattung der aus dem kartellrechtswidrigen Verhalten erwirtschafteten Vorteile anordnen. Die in den erwirtschafteten Vorteilen enthaltenen Zinsvorteile können geschätzt werden. Nach Ablauf der in der Abstellungsverfügung bestimmten Frist für die Rückerstattung sind die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Vorteile entsprechend § 288 Absatz 1 Satz 2 und § 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

(3) Soweit ein berechtigtes Interesse besteht, kann die Kartellbehörde auch eine Zuwiderhandlung feststellen, nachdem diese beendet ist.

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Beschluss vom Landgericht Dortmund - 8 O 7/20 (Kart)
8. Juni 2022
8 O 7/20 (Kart) 8. Juni 2022
Endurteil vom Landgericht München II - 37 O 14213/21
11. März 2022
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 845/19
29. Mai 2021
3 Kart 845/19 29. Mai 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1285/20
16. April 2021
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 2/19 (V)
24. März 2021
Kart 2/19 (V) 24. März 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 13/20 (V)
30. November 2020
Kart 13/20 (V) 30. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 885/19
7. Oktober 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 4/19 (V)
26. August 2020
Kart 4/19 (V) 26. August 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 801/18 (V)
13. November 2019
3 Kart 801/18 (V) 13. November 2019
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26. August 2019
Kart 1/19 (V) 26. August 2019