HeimG § 17 Anordnungen

Heimgesetz

(1) Werden festgestellte Mängel nicht abgestellt, so können gegenüber den Trägern Anordnungen erlassen werden, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten oder zur Vermeidung einer Unangemessenheit zwischen dem Entgelt und der Leistung des Heims erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn Mängel nach einer Anzeige gemäß § 12 vor Aufnahme des Heimbetriebs festgestellt werden.

(2) Anordnungen sind so weit wie möglich in Übereinstimmung mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auszugestalten. Wenn Anordnungen eine Erhöhung der Vergütung nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Folge haben können, ist über sie Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, anzustreben. Gegen Anordnungen nach Satz 2 kann neben dem Heimträger auch der Träger der Sozialhilfe Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.

(3) Wenn Anordnungen gegenüber zugelassenen Pflegeheimen eine Erhöhung der nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten oder festgesetzten Entgelte zur Folge haben können, ist Einvernehmen mit den betroffenen Pflegesatzparteien anzustreben. Für Anordnungen nach Satz 1 gilt für die Pflegesatzparteien Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (4. Kammer) - 4 A 639/16
12. Dezember 2017
4 A 639/16 12. Dezember 2017
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 B 71/13
28. Mai 2014
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Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 6 S 773/11
9. Juli 2012
6 S 773/11 9. Juli 2012
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 24/09
2. Juni 2010
8 C 24/09 2. Juni 2010
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 1 K 85/06
10. März 2006
1 K 85/06 10. März 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 2815/04
21. Juni 2005
6 K 2815/04 21. Juni 2005