Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
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HGrG § 4 Haushaltsjahr
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Niedersächsischer Staatsgerichtshof - 1/10
16. Dezember 2011
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1/10 | 16. Dezember 2011 |