Gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Registerverwaltung nach dieser Rechtsverordnung findet kein Widerspruchsverfahren statt.
HkNDV § 33 Ausschluss des Widerspruchsverfahrens
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Referenzen
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