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HwO § 3

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

(1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, daß eine solche Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausgeübt wird, oder daß es sich um einen Hilfsbetrieb handelt.

(2) Eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 ist unerheblich, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.

(3) Hilfsbetriebe im Sinne des Absatzes 1 sind unselbständige, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebs dienende Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn sie

1.
Arbeiten für den Hauptbetrieb oder für andere dem Inhaber des Hauptbetriebs ganz oder überwiegend gehörende Betriebe ausführen oder
2.
Leistungen an Dritte bewirken, die
a)
als handwerkliche Arbeiten untergeordneter Art zur gebrauchsfertigen Überlassung üblich sind oder
b)
in unentgeltlichen Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten bestehen oder
c)
in entgeltlichen Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an solchen Gegenständen bestehen, die in einem Hauptbetrieb selbst hergestellt worden sind oder für die der Hauptbetrieb als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gilt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Göttingen - 1 A 75/23
10. September 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg - 6 A 123/24
12. Juni 2025
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 594/23
25. Februar 2025
4 A 594/23 25. Februar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 2 U 56/24
8. März 2024
2 U 56/24 8. März 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 1470/19
19. September 2023
19 K 1470/19 19. September 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 9 K 2026/21
22. Februar 2023
9 K 2026/21 22. Februar 2023
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 6 S 2789/17
18. Dezember 2018
6 S 2789/17 18. Dezember 2018
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1113/13
20. November 2017
4 A 1113/13 20. November 2017
Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - 1 K 2277/16
8. November 2017
1 K 2277/16 8. November 2017
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 96/16
11. Juli 2016
4 B 96/16 11. Juli 2016