HwO § 3

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

(1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, daß eine solche Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausgeübt wird, oder daß es sich um einen Hilfsbetrieb handelt.

(2) Eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 ist unerheblich, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.

(3) Hilfsbetriebe im Sinne des Absatzes 1 sind unselbständige, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebs dienende Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn sie

1.
Arbeiten für den Hauptbetrieb oder für andere dem Inhaber des Hauptbetriebs ganz oder überwiegend gehörende Betriebe ausführen oder
2.
Leistungen an Dritte bewirken, die
a)
als handwerkliche Arbeiten untergeordneter Art zur gebrauchsfertigen Überlassung üblich sind oder
b)
in unentgeltlichen Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten bestehen oder
c)
in entgeltlichen Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an solchen Gegenständen bestehen, die in einem Hauptbetrieb selbst hergestellt worden sind oder für die der Hauptbetrieb als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gilt.

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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 46/15
16. Juni 2016
I ZR 46/15 16. Juni 2016
Urteil vom Landgericht Halle (2. Kammer für Handelssachen) - 8 O 46/15
1. März 2016
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3228/15
29. Oktober 2015
7 K 3228/15 29. Oktober 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 1846/15
21. September 2015
4 K 1846/15 21. September 2015
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (1. Senat) - L 1 R 30/13
23. April 2015
L 1 R 30/13 23. April 2015
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 88/14
6. Oktober 2014
4 B 88/14 6. Oktober 2014
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 C 50/12
9. April 2014
8 C 50/12 9. April 2014
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (7. Senat) - L 7 R 111/05
26. Juni 2007
L 7 R 111/05 26. Juni 2007