IndElAusbV 2007 Anlage 5 (zu § 20)

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1729 - 1739)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen zu vermitteln sind
1 2 3 12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
e)
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
13 Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Entwürfe und Layouts erstellen
b)
Fertigungsunterlagen erstellen
c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen
d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
e)
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f)
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
g)
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h)
Produktdokumentationen erstellen
14 Herstellen und Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
a)
konstruktiven Aufbau erstellen
b)
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
d)
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
e)
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen
f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
g)
komplexe Geräte und Systeme prüfen
h)
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
15 Einrichten, Überwachen und
Instandhalten von Fertigungs-
und Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
a)
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
b)
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern
c)
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren
d)
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
e)
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen
f)
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen
g)
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren
h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
16 Technischer Service
und Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
a)
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen
b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c)
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
d)
Geräte und Systeme warten und instand setzen
e)
Produkteinweisungen planen und durchführen
f)
Kundenberatungen durchführen
g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
17 Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17)
a)
Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
f)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
k)
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Teil B: Zeitliche Gliederung

Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und
Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitrahmen in
Monaten
1 2 3 4 Abschnitt 1 1 Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 19 Abs. 1 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
2 Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 19 Abs. 1 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 19 Abs. 1 Nr. 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
(§ 19 Abs. 1 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
a)
Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
2 bis 4
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b)
erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
8 Messen und Analysieren von
elektrischen Funktionen und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen
b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
Zeitrahmen 2 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
1 bis 3
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
e)
Leitungen installieren
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
14 Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 3 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
3 bis 5
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d)
Steuerschaltungen analysieren
e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f)
systematische Fehlersuche durchführen
12 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
13 Fertigen von Komponenten und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen
d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
14 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 4 5 Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
d)
Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
2 bis 4
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
h)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
10 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 10)
a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d)
Tools und Testprogramme einsetzen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
1 bis 3
9 Beurteilen der Sicherheit von
elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen
e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
Zeitrahmen 6 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
3 bis 5
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
8 Messen und Analysieren von
elektrischen Funktionen und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
13 Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Entwürfe und Layouts erstellen
b)
Fertigungsunterlagen erstellen
c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen
d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
e)
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
f)
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
g)
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
h)
Produktdokumentationen erstellen
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
i)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
3 bis 4
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
14 Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten
und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
a)
konstruktiven Aufbau erstellen
b)
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
d)
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
g)
komplexe Geräte und Systeme prüfen
Zeitrahmen 8 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
i)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
2 bis 3
6 Planen und Organisieren der
Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
f)
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
14 Herstellen und
Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
e)
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen
f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
h)
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
16 Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
e)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
j)
Konflikte im Team lösen
3 bis 4
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
g)
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
k)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
l)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
m)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
12 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
e)
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
15 Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
a)
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
b)
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern
c)
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren
d)
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
e)
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen
f)
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen
g)
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren
h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
Zeitrahmen 10 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
k)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
3 bis 4
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c)
Störungsmeldungen aufnehmen
e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
f)
technische Unterstützung leisten
g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
15 Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
16 Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
a)
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen
b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c)
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
d)
Geräte und Systeme warten und instand setzen
e)
Produkteinweisungen planen und durchführen
f)
Kundenberatungen durchführen
g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
Zeitrahmen 11 17 Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17)
a)
Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
f)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
k)
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
10 bis 12

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