(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1729 - 1739)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen zu vermitteln sind
1
2
3
12
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- a)
-
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
- b)
-
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
- c)
-
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
- d)
-
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
- e)
-
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
13
Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
- a)
-
Entwürfe und Layouts erstellen
- b)
-
Fertigungsunterlagen erstellen
- c)
-
Bauteile und Baugruppen beschaffen
- d)
-
Leiterplatten erstellen und bestücken
- e)
-
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
- f)
-
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
- g)
-
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
- h)
-
Produktdokumentationen erstellen
14
Herstellen und Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
- a)
-
konstruktiven Aufbau erstellen
- b)
-
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
- c)
-
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
- d)
-
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
- e)
-
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen
- f)
-
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
- g)
-
komplexe Geräte und Systeme prüfen
- h)
-
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
15
Einrichten, Überwachen und
Instandhalten von Fertigungs-
und Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
- a)
-
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
- b)
-
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern
- c)
-
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren
- d)
-
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
- e)
-
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen
- f)
-
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen
- g)
-
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren
- h)
-
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
- i)
-
vorbeugende Instandhaltung durchführen
16
Technischer Service
und Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
- a)
-
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen
- b)
-
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
- c)
-
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
- d)
-
Geräte und Systeme warten und instand setzen
- e)
-
Produkteinweisungen planen und durchführen
- f)
-
Kundenberatungen durchführen
- g)
-
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
17
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17)
- a)
-
Aufträge annehmen
- b)
-
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
- c)
-
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
- d)
-
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
- e)
-
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
- f)
-
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- g)
-
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
- h)
-
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- i)
-
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
- j)
-
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
- k)
-
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
- l)
-
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
- m)
-
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Teil B: Zeitliche Gliederung
Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und
Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitrahmen in
Monaten
1
2
3
4
Abschnitt 1
1
Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 19 Abs. 1 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
2
Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 19 Abs. 1 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3
Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 19 Abs. 1 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
- e)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4
Umweltschutz
(§ 19 Abs. 1 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abschnitt 2
1. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- a)
-
Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
- b)
-
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
2 bis 4
6
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- a)
-
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)
-
erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
7
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
- a)
-
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
8
Messen und Analysieren von
elektrischen Funktionen und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
- a)
-
Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)
-
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
12
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- b)
-
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
Zeitrahmen 2
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- b)
-
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
- c)
-
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
1 bis 3
6
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- a)
-
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- c)
-
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
7
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
- b)
-
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)
-
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- d)
-
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- e)
-
Leitungen installieren
9
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
- c)
-
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)
-
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
12
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- c)
-
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
14
Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
- c)
-
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 3
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- b)
-
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
3 bis 5
7
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
- b)
-
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- f)
-
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
8
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
- c)
-
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)
-
Steuerschaltungen analysieren
- e)
-
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- f)
-
systematische Fehlersuche durchführen
12
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- c)
-
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
13
Fertigen von Komponenten und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
- c)
-
Bauteile und Baugruppen beschaffen
- d)
-
Leiterplatten erstellen und bestücken
14
Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
- c)
-
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 4
5
Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- d)
-
Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
2 bis 4
6
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- h)
-
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
10
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 10)
- a)
-
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)
-
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)
-
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
- d)
-
Tools und Testprogramme einsetzen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
7
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
- g)
-
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
1 bis 3
9
Beurteilen der Sicherheit von
elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
- a)
-
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
- b)
-
Isolationswiderstände messen und beurteilen
- e)
-
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- f)
-
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)
-
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)
-
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
Zeitrahmen 6
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- c)
-
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- f)
-
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- g)
-
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
3 bis 5
7
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 19 Abs. 1 Nr. 7)
- h)
-
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
8
Messen und Analysieren von
elektrischen Funktionen und
Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
- g)
-
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)
-
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
13
Fertigen von Komponenten
und Geräten
(§ 19 Abs. 1 Nr. 13)
- a)
-
Entwürfe und Layouts erstellen
- b)
-
Fertigungsunterlagen erstellen
- c)
-
Bauteile und Baugruppen beschaffen
- d)
-
Leiterplatten erstellen und bestücken
- e)
-
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
- f)
-
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
- g)
-
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
- h)
-
Produktdokumentationen erstellen
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- i)
-
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
3 bis 4
11
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
- a)
-
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
14
Herstellen und Inbetrieb-
nehmen von Geräten
und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
- a)
-
konstruktiven Aufbau erstellen
- b)
-
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
- d)
-
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
- f)
-
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
- g)
-
komplexe Geräte und Systeme prüfen
Zeitrahmen 8
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- i)
-
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
2 bis 3
6
Planen und Organisieren der
Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- e)
-
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- f)
-
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
- j)
-
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
12
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- a)
-
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
- b)
-
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
- d)
-
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
14
Herstellen und
Inbetriebnehmen
von Geräten und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 14)
- e)
-
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen
- f)
-
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
- h)
-
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
16
Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
- g)
-
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
3. und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- c)
-
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- e)
-
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- h)
-
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
- j)
-
Konflikte im Team lösen
3 bis 4
6
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 19 Abs. 1 Nr. 6)
- d)
-
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- g)
-
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
- k)
-
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
- l)
-
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
- m)
-
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
9
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 19 Abs. 1 Nr. 9)
- i)
-
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
11
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
- d)
-
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
12
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 19 Abs. 1 Nr. 12)
- d)
-
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
- e)
-
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
15
Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
- a)
-
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
- b)
-
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern
- c)
-
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren
- d)
-
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
- e)
-
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen
- f)
-
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen
- g)
-
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren
- h)
-
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
- i)
-
vorbeugende Instandhaltung durchführen
Zeitrahmen 10
5
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 19 Abs. 1 Nr. 5)
- k)
-
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
3 bis 4
8
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 8)
- i)
-
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
11
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 11)
- b)
-
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)
-
Störungsmeldungen aufnehmen
- e)
-
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)
-
technische Unterstützung leisten
- g)
-
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
15
Einrichten, Überwachen
und Instandhalten von
Fertigungs- und
Prüfeinrichtungen
(§ 19 Abs. 1 Nr. 15)
- h)
-
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
- i)
-
vorbeugende Instandhaltung durchführen
16
Technischer Service und
Produktsupport
(§ 19 Abs. 1 Nr. 16)
- a)
-
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen
- b)
-
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
- c)
-
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
- d)
-
Geräte und Systeme warten und instand setzen
- e)
-
Produkteinweisungen planen und durchführen
- f)
-
Kundenberatungen durchführen
- g)
-
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
Zeitrahmen 11
17
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
(§ 19 Abs. 1 Nr. 17)
- a)
-
Aufträge annehmen
- b)
-
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
- c)
-
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
- d)
-
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
- e)
-
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
- f)
-
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- g)
-
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
- h)
-
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- i)
-
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
- j)
-
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
- k)
-
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
- l)
-
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
- m)
-
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
10 bis 12