IntFamRVG § 19 Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts

Die Vollstreckbarerklärung eines Titels aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens ist auch in den Fällen der Artikel 8 und 9 des Übereinkommens ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 1 Buchstabe a oder b des Übereinkommens vorliegen, insbesondere wenn die Wirkungen des Titels mit den Grundrechten des Kindes oder eines Sorgeberechtigten unvereinbar wären.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 148/14
8. April 2015
XII ZB 148/14 8. April 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 99/14
7. Juli 2014
21 UF 99/14 7. Juli 2014