IRG § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Ist die Auslieferung durchgeführt und ersucht der Staat, an den der Verfolgte ausgeliefert worden ist, wegen einer weiteren Tat um Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, so kann die Zustimmung erteilt werden, wenn

1.
nachgewiesen worden ist, daß der Ausgelieferte Gelegenheit hatte, sich zu dem Ersuchen zu äußern, und das Oberlandesgericht entschieden hat, daß wegen der Tat die Auslieferung zulässig wäre, oder
2.
nachgewiesen worden ist, daß der Ausgelieferte sich zu Protokoll eines Richters des ersuchenden Staates mit der Verfolgung oder mit der Vollstreckung der Strafe oder der sonstigen Sanktion einverstanden erklärt hat, und wegen der Tat die Auslieferung zulässig wäre.
Wird um Zustimmung zur Verfolgung ersucht, so genügt anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung (§ 10 Abs. 1 Satz 1) die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat ergibt.

(2) Für das Verfahren gelten § 29 mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Einverständnisses des Verfolgten mit der vereinfachten Auslieferung sein Einverständnis im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 tritt, sowie § 30 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 bis 4, Abs. 3, § 31 Abs. 1 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 entsprechend. Zuständig für die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist das Oberlandesgericht, das im Auslieferungsverfahren zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zuständig war.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 AR (Ausl) 40/21
21. Juli 2021
2 AR (Ausl) 40/21 21. Juli 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (1. Strafsenat) - 1 Ausl 28/18
20. Juni 2018
1 Ausl 28/18 20. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 AR (Ausl) 89/16
16. Dezember 2016
1 AR (Ausl) 89/16 16. Dezember 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 Ausl 288/14
2. Juli 2015
1 Ausl 288/14 2. Juli 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 Ws 14/15
4. März 2015
2 Ws 14/15 4. März 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 1 Ws 61/13
12. April 2013
1 Ws 61/13 12. April 2013