Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.
JGG § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
Jugendgerichtsgesetz
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Zitiert von
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 2851/17
30. Juni 2020
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7 K 2851/17 | 30. Juni 2020 |
Beschluss vom Landgericht Offenburg - 8 Qs 2/03
27. Mai 2003
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8 Qs 2/03 | 27. Mai 2003 |