JGG § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher

Jugendgerichtsgesetz

Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 2851/17
30. Juni 2020
7 K 2851/17 30. Juni 2020
Beschluss vom Landgericht Offenburg - 8 Qs 2/03
27. Mai 2003
8 Qs 2/03 27. Mai 2003