Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

JGG § 68 Notwendige Verteidigung

Jugendgerichtsgesetz

Der Vorsitzende bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn

1.
einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre,
2.
dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter ihre Rechte nach diesem Gesetz entzogen sind,
3.
der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter nach § 51 Abs. 2 von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung (§ 51 Abs. 4 Satz 2) nicht hinreichend ausgeglichen werden kann,
4.
zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des Beschuldigten (§ 73) seine Unterbringung in einer Anstalt in Frage kommt oder
5.
gegen ihn Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung gemäß § 126a der Strafprozeßordnung vollstreckt wird, solange er das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat; der Verteidiger wird unverzüglich bestellt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Aschaffenburg - 306 Gs 2726/25
19. Januar 2026
306 Gs 2726/25 19. Januar 2026
Beschluss vom Amtsgericht Singen am Hohentwiel - 60 Cs 25 Js 17110/24 jug
23. Oktober 2024
60 Cs 25 Js 17110/24 jug 23. Oktober 2024
Beschluss vom Landgericht Aurich - 13 Qs 20/24
17. Oktober 2024
13 Qs 20/24 17. Oktober 2024
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - JKII Qs 11/24 jug
14. Juni 2024
JKII Qs 11/24 jug 14. Juni 2024
Beschluss vom Landgericht München II - 1 J Qs 13/23 jug
12. Dezember 2023
1 J Qs 13/23 jug 12. Dezember 2023
Beschluss vom Amtsgericht Amberg - 4 Gs 2469/23 jug
17. Oktober 2023
4 Gs 2469/23 jug 17. Oktober 2023
Beschluss vom Landgericht Passau - Qs 16/23 jug
22. Februar 2023
Qs 16/23 jug 22. Februar 2023
Beschluss vom Landgericht Heilbronn (2. Große Strafkammer) - 2 Qs 111/22
1. Dezember 2022
2 Qs 111/22 1. Dezember 2022
Beschluss vom Landgericht Stendal (3. Strafkammer) - 503 Qs 2/21
7. Mai 2021
503 Qs 2/21 7. Mai 2021
Beschluss vom Landgericht Essen - 64 Qs-64 Js 750/17-51/17
9. März 2018
64 Qs-64 Js 750/17-51/17 9. März 2018