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JGG § 80 Privatklage und Nebenklage

Jugendgerichtsgesetz

(1) Gegen einen Jugendlichen kann Privatklage nicht erhoben werden. Eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften durch Privatklage verfolgt werden kann, verfolgt der Staatsanwalt auch dann, wenn Gründe der Erziehung oder ein berechtigtes Interesse des Verletzten, das dem Erziehungszweck nicht entgegensteht, es erfordern.

(2) Gegen einen jugendlichen Privatkläger ist Widerklage zulässig. Auf Jugendstrafe darf nicht erkannt werden.

(3) Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich als Nebenkläger nur anschließen, wer verletzt worden ist

1.
durch ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Absatz 3, § 239a oder § 239b des Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist,
2.
durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, oder
3.
durch ein Verbrechen nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches.
Im Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (5. Kammer) - 5 E 6430/25
5. September 2025
5 E 6430/25 5. September 2025
Urteil vom Landgericht Wuppertal - 21 KLs 22/23 (10 Js 477/23)
15. Oktober 2024
21 KLs 22/23 (10 Js 477/23) 15. Oktober 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 606/23
14. Februar 2024
5 StR 606/23 14. Februar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 534/23
29. November 2023
6 StR 534/23 29. November 2023
Urteil vom Landgericht Wuppertal - 21 KLs 6/23
14. September 2023
21 KLs 6/23 14. September 2023
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 97/21, 4 Ws 97/21 - 161 AR 213/21
10. November 2021
4 Ws 97/21, 4 Ws 97/21 - 161 AR 213/21 10. November 2021
Beschluss vom Unknown court (3. Strafsenat) - 3 StR 214/20
1. September 2020
3 StR 214/20 1. September 2020
Urteil vom Landgericht Münster - 1 KLs-30 Js 80/18-16/18
17. Dezember 2018
1 KLs-30 Js 80/18-16/18 17. Dezember 2018
Urteil vom Amtsgericht Frankfurt am Main - 905 Ds - 4610 Js 218247/17
29. März 2018
905 Ds - 4610 Js 218247/17 29. März 2018
Urteil vom Amtsgericht Frankfurt am Main - 905 Ds 4720 Js 220181/17
29. März 2018
905 Ds 4720 Js 220181/17 29. März 2018