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KapMuG 2024 § 9 Eröffnung des Musterverfahrens; Bestimmung des Musterklägers

Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

(1) Das Oberlandesgericht eröffnet das Musterverfahren durch unanfechtbaren Beschluss (Eröffnungsbeschluss), soweit eine Verhandlung und Entscheidung über die im Vorlageschluss enthaltenen Feststellungsziele im Musterverfahren sachdienlich ist. Dabei kann es den Streitstoff abschichten und die Feststellungsziele neu fassen.

(2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:

1.
die Feststellungsziele des Musterverfahrens,
2.
eine knappe Darstellung des dem Musterverfahren zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, wie er sich aus der Zusammenschau der vorgelegten Musterverfahrensanträge ergibt, und
3.
die Bestimmung des Musterklägers (Absatz 3).

(3) Den Musterkläger bestimmt das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen aus den Klägern der nach § 6 unterbrochenen Ausgangsverfahren. Bei der Auswahl zu berücksichtigen sind:

1.
die Eignung des Klägers, das Musterverfahren unter Berücksichtigung der Interessen der übrigen Kläger angemessen zu führen,
2.
eine gegebenenfalls bestehende Einigung mehrerer Kläger auf einen Musterkläger und
3.
die Höhe des Anspruchs, soweit er von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen ist.

(4) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vor, lehnt das Oberlandesgericht die Eröffnung durch unanfechtbaren Beschluss ab. Das Prozessgericht setzt ein nach § 6 unterbrochenes Ausgangsverfahren fort.

(5) Die Entscheidung über die Eröffnung soll binnen vier Monaten ab Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses ergehen.

(6) Das Oberlandesgericht macht Eröffnungsbeschlüsse und Beschlüsse über die Ablehnung der Eröffnung unverzüglich im Musterverfahrensregister öffentlich bekannt. In der Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses ist über Form, Frist und Wirkung der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 13) zu belehren.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - XI ZR 170/23
27. Januar 2026
XI ZR 170/23 27. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 8/25
18. Dezember 2025
XI ZB 8/25 18. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 15/22
4. November 2025
XI ZB 15/22 4. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 Kap 1/22
4. Dezember 2024
18 Kap 1/22 4. Dezember 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 22/22
12. November 2024
XI ZB 22/22 12. November 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 13 W 439/23 e
15. April 2024
13 W 439/23 e 15. April 2024
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (4. Zivilsenat) - 4 W 48/23
11. Juli 2023
4 W 48/23 11. Juli 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 12/22
12. September 2022
XI ZB 12/22 12. September 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 33/19
14. Juni 2022
XI ZB 33/19 14. Juni 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 5530/21
6. Mai 2022
8 U 5530/21 6. Mai 2022