Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 Kap 1/22

Tenor

Die Verhandlung wird bis zur Erledigung der beim Senat anhängigen Beschwerdeverfahren über die vom Landgericht gemäß § 8 Abs. 1 KapMuG i. d. bis zum 19.07.2024 geltenden Fassung (KapMuG aF) erlassenen Aussetzungsbeschlüsse (18 W 5-28, 30, 40, 59/23) gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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