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KEPFachAusbV Anlage 1 (zu § 5)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-,
Express- und Postdienstleistungen
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 882 - 884)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)a)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreibenb)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläuternc)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellend)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichenc)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreibend)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachtene)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellenf)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen1.4Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen2Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2)2.1Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1)a)Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmenb)Arbeitstechniken, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lerntechniken einsetzenc)Informationsquellen nutzend)ergonomische Regeln bei der Arbeit beachtene)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen2.2Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.2)a)betriebsspezifische Software anwendenb)Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachtenc)Daten und Informationen aufgabenbezogen erfassen und bereitstellend)Notwendigkeit der Datensicherung begründen; betriebliche Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen anwendene)Sendungsverfolgungs- und Nachweissysteme anwenden3Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3)3.1Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1)a)die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen und kundenorientiert handelnb)im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigenc)fremdsprachige Fachbegriffe anwendend)Kundenreklamationen und Beschwerden entgegennehmen und weiterleitene)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten3.2Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2)a)Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert und kooperativ umsetzenb)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachtenc)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden4Leistungserstellung (§ 4 Nr. 4)4.1Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 4.1)a)Dienstleistungsangebote der Branche unterscheidenb)Schnittstellen zu Fremdleistungen berücksichtigenc)bei der Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken4.2Rechtliche Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 4.2)a)rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwendenb)Regelungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes anwendenc)sendungsbezogene Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffend)Gefahrgut identifizieren; sendungsbezogene Gefahrgutvorschriften beachtene)Haftungsregelungen beachten4.3Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 4.3)a)Qualitätsziele des Unternehmens im eigenen Arbeitsbereich umsetzenb)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragenc)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachtend)Einsatzbereitschaft von Arbeitsmitteln gewährleisten5Annahme und Abholung (§ 4 Nr. 5)a)Sendungsdokumentationen sowie Übereinstimmung von Sendungen und Aufträgen prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen einleitenb)über Preise, Versendungsformen und Versandbedingungen des Ausbildungsbetriebes informierenc)Sendungsentgelte berechnend)Aufträge und Sendungen annehmene)verkehrsgeographische Bedingungen berücksichtigen6Umschlag (§ 4 Nr. 6)a)Leistungsanforderungen aus den Aufträgen für den Transport ermitteln und Transportmittel wählenb)Sendungen für Weitertransport, Lagerung, Nachsendung und Zustellung sortierenc)Sendungen nachbearbeiten, Maße und Gewichte prüfen, Nachentgelte berechnen7Auslieferung (§ 4 Nr. 7)7.1Zustellungsvorbereitung (§ 4 Nr. 7.1)a)Auslieferfolge unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Vorgaben planenb)Sendungen überprüfen und nach Auslieferfolge sortierenc)Auslieferungsanforderungen beachtend)Sendungen für Transport und Zustellung vorbereitene)Ladungssicherheit berücksichtigen7.2Zustellungsdurchführung (§ 4 Nr. 7.2)a)Auslieferungsbestimmungen anwendenb)Sendungen transportieren und zustellen, Zustellungen dokumentieren, ergänzende Dienstleistungen erbringenc)Rücklauf unzustellbarer Sendungen gewährleisten7.3Zustellungsnachbearbeitung (§ 4 Nr. 7.3)a)Sendungsdokumentationen nachbereiten und Zustellinformationen weiterleitenb)Sendungen für Abholung und wiederholte Zustellung vorbereitenc)unzustellbare und nachzusendende Sendungen bearbeitend)Schäden und Mängel feststellen und melden8Kassenführung (§ 4 Nr. 8)a)Zahlungen entgegennehmen, Zahlungsvorgänge dokumentierenb)Abrechnungen und Kassenabschluss durchführenc)Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Kassenführung begründen