Änderungen dieser Verordnung und Änderungen der Mindesthöhe der Versicherungssumme finden auf bestehende Versicherungsverhältnisse von dem Zeitpunkt an Anwendung, zu dem die Änderungen in Kraft treten.
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KfzPflVV § 10
Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 203/04
23. August 2005
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9 U 203/04 | 23. August 2005 |