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KrWG § 4 Nebenprodukte

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

(1) Fällt ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn

1.
sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird,
2.
eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist,
3.
der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und
4.
die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Anforderungen Kriterien zu bestimmen, nach denen bestimmte Stoffe oder Gegenstände als Nebenprodukt anzusehen sind, und Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt festzulegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (10. Senat) - 10 S 2112/24
28. Mai 2025
10 S 2112/24 28. Mai 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (8. Kammer) - 8 K 3540/23
20. November 2024
8 K 3540/23 20. November 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - VI ZR 1369/20
21. März 2023
VI ZR 1369/20 21. März 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof - 4 StR 419/19
30. Juli 2020
4 StR 419/19 30. Juli 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Vergabesenat) - 11 Verg 9/19
21. Juli 2020
11 Verg 9/19 21. Juli 2020
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1943/17 VE
11. Juli 2018
4 K 1943/17 VE 11. Juli 2018
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1945/17 VE
11. Juli 2018
4 K 1945/17 VE 11. Juli 2018
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 C 34/15
29. Mai 2018
7 C 34/15 29. Mai 2018
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 LA 22/15
27. April 2016
12 LA 22/15 27. April 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Osnabrück (2. Kammer) - 2 A 1646/13
21. Januar 2016
2 A 1646/13 21. Januar 2016