Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Amtsdauer und das Verfahren des Beirats (§ 38) und der Ausschüsse (§ 39).
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KSVG § 40
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 A 6/18
2. Mai 2019
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2 A 6/18 | 2. Mai 2019 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 3 B 203/10
30. August 2010
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3 B 203/10 | 30. August 2010 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 3 B 123/10
21. April 2010
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3 B 123/10 | 21. April 2010 |