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KSVG § 6

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

(1) Wer erstmals eine Tätigkeit als selbständiger Künstler oder Publizist aufnimmt und nicht zu dem in § 5 Abs. 1 genannten Personenkreis gehört, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht nach diesem Gesetz befreit, wenn er der Künstlersozialkasse eine Versicherung für den Krankheitsfall bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachweist. Voraussetzung ist, daß er für sich und seine Familienangehörigen, die bei Versicherungspflicht des Künstlers oder Publizisten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen kann, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankheit entsprechen. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse zu stellen.

(2) Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach Absatz 1 endet drei Jahre nach Ablauf der in § 3 Absatz 2 genannten Frist mit Ablauf des nächstfolgenden 31. März. Sofern innerhalb der Frist nach Satz 1 ein Antrag auf Befreiung nach § 7 gestellt wird, wirkt diese ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Satz 1 genannten Frist. Wer nach Absatz 1 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist, kann gegenüber der Künstlersozialkasse bis zum Ablauf der in § 3 Abs. 2 genannten Frist schriftlich erklären, daß seine Befreiung von der Versicherungspflicht enden soll. Die Versicherungspflicht beginnt in diesem Fall nach Ablauf der in § 3 Abs. 2 genannten Frist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landessozialgericht (8. Senat) - L 8 KR 104/25
13. Mai 2025
L 8 KR 104/25 13. Mai 2025
Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden (1. Kammer) - S 1 KR 12/24
5. März 2025
S 1 KR 12/24 5. März 2025
Urteil vom Bundessozialgericht - B 3 KS 2/21 R
10. November 2022
B 3 KS 2/21 R 10. November 2022
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 KR 3937/19
16. Juni 2020
L 11 KR 3937/19 16. Juni 2020
Urteil vom Sozialgericht Münster - S 9 KR 498/14
7. September 2018
S 9 KR 498/14 7. September 2018
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 655/14
6. Mai 2015
L 8 R 655/14 6. Mai 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 6 K 1835/12
10. April 2014
6 K 1835/12 10. April 2014