Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
(§ 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes – SchfHwG – vom 26. November 2008
, BGBl. I S. 2242)
Folgende Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) jeweils an dem angegebenen Datum gekehrt, überprüft oder überwacht worden:
Laut FeuerstättenbescheidDatum der Arbeits- ausführungMängel vorhanden ja/nein
Änderungsmitteilung/Mängelart/
Bemerkungen
(ggf. Verweis auf gesondertes Blatt)Nr.Anlage (Art/Standort oder Verweis auf Anhang)
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDie Schornsteinfegerarbeiten sind entsprechend dem Feuerstättenbescheid ordnungsgemäß durchgeführt worden.Handwerkskammer, bei der der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist bzw. bei der die Anzeige nach § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erstattet wurde:
Datum Unterschrift des Schornsteinfegers
Bestätigung der Ausführung dieser Schornsteinfegerarbeiten
Ausführende(r) Schornsteinfeger(in) (in Druckbuchstaben):
Datum Unterschrift des Eigentümers/Verwalters
Gasförmige Brennstoffe
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO
[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO
[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV
[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV
Ausfertigung für
Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:Gebäudeteil:
Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
Wärmeaustauscher:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung
Leistungsbereich/Leistung bei
der Messung
NennleistungBrenner:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung
Brennerart
Leistungsbereich/Leistung bei
der Messung
BrennstoffFeuerstättenartArt der Anlage
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO
(
✓
= in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):
Verbrennungsluft/LüftungAbgasabzug:AbgasleitungFeuerstätte:– an der Strömungssicherung
O
2
-Gehalt im Abgas
%– Befestigung/Abstände– in Brennerhöheunverdünnter CO-Gehaltppm– äußerer Zustand– an anderer Stelle
O
2
-Differenz im Ringspalt
%Brenner/HeizgaswegAbgasklappeLufttemperatur im Ringspalt°
C
FlammenbildVerbindungsstückDruckdifferenz im Ringspalt Pa
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.
[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.
[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
Messergebnis gemäß 1. BImSchV:Grenzwert für Abgasverlust %Wärmeträgertemperatur °
C
Verbrennungslufttemperatur °
C
Abgastemperatur °
C
Sauerstoffgehalt im Abgas %Druckdifferenz PaAbgasverlust %[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.Messunsicherheit %
[ ] Das Messergebnis entspricht
nicht
der Verordnung, weil
.....
Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen.
Die Messung ist bis zum
…………………………………………… zu wiederholen.
Bemerkungen:
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)
Datum
Unterschrift des Schornsteinfegers
Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann.
Flüssige Brennstoffe
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO
[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO
[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV
[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV
Ausfertigung für
Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:Gebäudeteil:
Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für flüssige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
Wärmeaustauscher:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung
Leistungsbereich/Leistung bei
der Messung
NennleistungBrenner:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung
Brennerart
Leistungsbereich/Leistung bei
der Messung
BrennstoffFeuerstättenartArt der AnlageHerstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV [ ] Ja [ ] Nein
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO
(
✓
= in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):
Verbrennungsluft/LüftungBrenner/HeizgaswegVerbindungsstückFeuerstätte:Abgasabzug:Abgasleitung– Befestigung/Abstände– in Brennerhöheunverdünnter CO-Gehaltppm– äußerer Zustand– an anderer Stelle
O
2
-Differenz im Ringspalt
%[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:Lufttemperatur im Ringspalt°
C
Druckdifferenz im RingspaltPa[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.
[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ………………………… zu beseitigen.
[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
Grenzwerte:RußzahlCO-Gehalt
1 300
Messergebnis gemäß 1. BImSchV:ÖlderivateKeineAbgasverlust %Rußzahl-EinzelwerteRußzahl-MittelwertÖlderivateCO-GehaltWärmeträgertemperatur °
C
Verbrennungslufttemperatur °
C
Abgastemperatur°CSauerstoffgehalt im Abgas %Druckdifferenz Pa Abgasverlust %[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.Messunsicherheit %
[ ] Das Messergebnis entspricht
nicht
der Verordnung, weil …………………………………………………………………………………..
Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen.
Die Messung ist bis zum …………………………
zu wiederholen.
Bemerkungen:
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)
Datum
Unterschrift des Schornsteinfegers
Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann.
Heizkessel für feste Brennstoffe
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:
[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV
[ ] Messung und Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV
[ ] Messung und Überprüfung nach § 15 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 4 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV
[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 bzw. § 25 Absatz 5 1. BImSchV
Ausfertigung für
Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:Gebäudeteil:
Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
Feuerstätte:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr.
Baujahr
Datum/Jahr der Errichtung
Leistungsbereich/Nennwärmeleistung
kW
FeuerstättenbauartBeschickungsart
Art der Anlage
Teillastmessung
[ ] ja [ ] nein
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)
Wärmespeicher vorhanden
[ ] ja [ ] nein
Wärmespeichervolumen
Liter
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):[ ] ja [ ] neinVorhandenes Wärmespeichervolumen ausreichend (§ 5 Absatz 4):[ ] ja [ ] neinAbstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1):[ ] ja [ ] neinAbstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 2):[ ] ja [ ] neinFeuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) bzw. § 5 Absatz 2 und 3 geeignet:[ ] ja [ ] nein
Messergebnis
(Werte im Abgas):
KohlenmonoxidgehaltStaubgehalt
Wärmeträgertemperatur
°
C
Sauerstoffgehalt
%
Grenzwert (§ 5 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 2)
g/m
3
g/m
3Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3)
g/m
3
g/m
3
Abgastemperatur
°
C
Druckdifferenz
Pa
Messwert bezogen auf … % Sauerstoff
(Anlage 2 Nummer 2.2)
g/m
3
g/m
3
Messwert abzüglich Messunsicherheit
(Anlage 2 Nummer 2.3)
g/m
3
g/m
3
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.
[ ] Das Ergebnis entspricht
nicht
der Verordnung, weil
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich.
Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt
(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):
[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage
[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes
[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen
[ ]
Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen
(§ 3 Absatz 3):
Mittelwert: %
Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)
Bemerkungen:
Datum
Unterschrift des Schornsteinfegers
Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:
[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV
[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV
[ ] Überprüfung nach § 15 Absatz 2 1. BImSchV
[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV
[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 bzw. § 26 Absatz 7 1. BImSchV
Ausfertigung für
Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:Gebäudeteil:
Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)
Feuerstätte:
Hersteller, Typ, Herstell-Nr.
Datum auf dem Typenschild
Datum/Jahr der Errichtung
Leistungsbereich/Nennwärmeleistung
kW
Feuerstättenbauart nach Anlage 4Beschickungsart
Art der Anlage
Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)
Positive Prüfbescheinigung liegt vor (§ 4 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 2)
Offener Kamin oder historische Feuerstätte, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4)
Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen vorhanden (§ 4 Absatz 5)
Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger positiv (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):[ ] ja [ ] neinFeuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) geeignet:[ ] ja [ ] neinAbstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1):[ ] ja [ ] neinAbstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 2):[ ] ja [ ] nein
[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.
[ ] Das Ergebnis entspricht
nicht
der Verordnung, weil
[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich.
Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).
Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt
(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):
[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage
[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes
[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen
[ ]
Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen
(§ 3 Absatz 3):
Mittelwert: %
Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.
Bemerkungen:
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)
Datum
Unterschrift des Schornsteinfegers
Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.
Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen, ortsfeste Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräte
Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:
[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO
[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 1 Absatz 2 KÜO
Ausfertigung für
Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:Gebäudeteil:
Bescheinigung
über das Ergebnis der Überprüfung an
[ ] einem Blockheizkraftwerk (BHKW)
[ ] einem ortsfesten Verbrennungsmotor
[ ] einem Notstromaggregat
für
[ ] einer Wärmepumpe
[ ] einem Brennstoffzellenheizgerät
[ ] …
[ ] gasförmige Brennstoffe [ ] flüssige Brennstoffe [ ] feste Brennstoffegemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) oder nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG
Abgasanlage
für
[ ] Unterdruck (N)
[ ] Überdruck (P)[ ] hohen Überdruck (H) [ ] …[ ] dicht geschweißt
Überprüfungsergebnis gemäß KÜO
(
✓
= in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):
Verbrennungsluft/LüftungAbgasabzug:
O
2
-Gehalt im Abgas
%Gerät:– am Gerätunverdünnter CO-Gehalt ppm– Standsicherheit– am Abgasstutzen
O
2
-Differenz im Ringspalt
%– äußerer Zustand– am SchalldämpferLufttemperatur im Ringspalt °
C
– AbständeVerbindungsstückDruckdifferenz im Ringspalt PaSchalldämpferAbgasleitungAbgastemperatur °
C
[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.
[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.
[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.
[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.
Messgeräte-Identifikationsnummer(n)
Datum
Unterschrift des Schornsteinfegers
Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.