LAP-htVerwDV § 42 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

  Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1 3. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft   1 1/4 4. Sondergebiete der Wasserstraßen   1 5. Vorbereiten und Durchführen von Bauten   1 6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1 1/4       ------     zusammen 6 1/2

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von