In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und - 2.
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mindestens - a)
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den Abschluss einer Realschule oder - b)
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den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand