LASaarEG § 10 Frühere Feststellungen

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

§ 42 des Feststellungsgesetzes findet auch auf die Feststellungen Anwendung, die auf Grund saarländischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften getroffen worden sind.

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