(§ 5 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
(§ 5 Nr. 2)
- a)
-
Aufgaben und Aufbau des ausbildenden Betriebes - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 5 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 5 Nr. 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen - b)
-
Arbeitsabläufe dokumentieren - c)
-
Daten unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Datenschutz pflegen und sichern
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Grundsätze der Personal-, Arbeits- und Lebensmittelhygiene anwenden - b)
-
berufsbezogene lebensmittel- und gewerberechtliche Vorschriften anwenden
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Arbeitsaufträge erfassen - b)
-
Informationen, insbesondere Rezepturen, Produktbeschreibungen, Fachliteratur, Kataloge sowie Herstellungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen, beschaffen und nutzen - c)
-
Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen - d)
-
Arbeitsabläufe, insbesondere unter Berücksichtigung fertigungstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte, planen, festlegen und vorbereiten - e)
-
Arbeitsaufgaben im Team planen und Sachverhalte darstellen
- f)
-
Aufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen, Lösungen teamorientiert entwickeln - g)
-
Zeitaufwand und Personalbedarf ermitteln
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen - b)
-
Prüfarten und Prüfmittel auswählen und anwenden - c)
-
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln ermitteln - d)
-
die Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und nachgelagerter Arbeitsschritte sichern - e)
-
frische, vorgefertigte und fertige Erzeugnisse beurteilen - f)
-
qualitätssichernde Verfahren, insbesondere Kältetechnik und Frischhalteverpackung, anwenden
- g)
-
Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen - h)
-
Betriebsmittel unter Berücksichtigung ihrer Wirkung auf Lebensmittel lagern - i)
-
Ursachen von Fehlern beheben, Qualitätsmängel beseitigen - j)
-
Rezepturen und Arbeitsgänge unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung prüfen - k)
-
Hygienepläne erstellen und anwenden
(§ 5 Nr. 9)
- a)
-
betriebliche Anforderungen an das Verkaufspersonal beachten - b)
-
Erwartungen von Kunden an das Verkaufspersonal im Hinblick auf Sprache, Körperhaltung, Gestik, Mimik und Kleidung beachten - c)
-
Kundenkontakte herstellen, Kundenwünsche erfragen - d)
-
Verkaufshandlungen und Aushändigungsgespräche durchführen - e)
-
Erzeugnisse anrichten und servieren - f)
-
Verhaltensmuster von Kunden unterscheiden, die Situation von Kunden einschätzen, Kaufmotive berücksichtigen - g)
-
Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Produkte, auch in einer Fremdsprache, verwenden
- h)
-
Kunden über Zutaten von Erzeugnissen informieren - i)
-
Ergänzungs-, Ersatz- oder Zusatzangebote unterbreiten - j)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung und -verhinderung anwenden - k)
-
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten - l)
-
Verwendungsvorschläge für Produkte unterbreiten - m)
-
ernährungsphysiologische Bedeutung von Inhalts- und Zusatzstoffen darlegen - n)
-
Vorzüge von Geschmacksrichtungen der Erzeugnisse und deren Kombinationsmöglichkeiten mit Getränken erläutern - o)
-
Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale von Produkten informieren - p)
-
Aufträge und Bestellungen entgegennehmen und bearbeiten - q)
-
Trends erfassen und innerbetrieblich weiterleiten
(§ 5 Nr. 10)
- a)
-
Anlagen, Maschinen und Geräte pflegen und reinigen - b)
-
Anlagen, Maschinen und Geräte vorbereiten - c)
-
Anlagen, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
- d)
-
Fehlfunktionen an Anlagen, Geräten und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Waren annehmen, Lieferung prüfen - b)
-
Lagerverfahren für vorgefertigte und fertige Erzeugnisse unter Berücksichtigung von Temperatur, Licht, Feuchtigkeit und Trockenheit festlegen und anwenden - c)
-
Arten und Eigenschaften von Lebensmitteln, insbesondere ihre wechselseitige Beeinträchtigung bei der Lagerung, berücksichtigen - d)
-
Umverpackungen lagern und entsorgen - e)
-
Verpackungsmaterialien zur Warenabgabe lagern - f)
-
Betriebsmittel lagern
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Kasse vorbereiten, - b)
-
bare und bargeldlose Zahlungsvorgänge durchführen - c)
-
Kassensysteme bedienen - d)
-
Kassenbericht erstellen - e)
-
Preise kalkulieren
- f)
-
Lieferscheine und Rechnungen ausstellen, Rabatte und Skonti berechnen - g)
-
verbindliche Angebote nach betrieblicher Vorgabe unterbreiten - h)
-
Wareneingangs- und Warenbestandslisten führen - i)
-
Inventur durchführen, Ursachen von Differenzen feststellen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Werbemittel und Werbeträger auswählen - b)
-
Werbemittel erstellen und einsetzen
- c)
-
Werbung für Einzelprodukte durchführen - d)
-
Werbeaktionen, insbesondere mit regionalen und jahreszeitlichen Themen und Formen, planen und durchführen
(§ 5 Nr. 14)
- a)
-
Verpackungsmaterial auswählen - b)
-
Waren transportfähig verpacken
- c)
-
Waren anlassbezogen dekorieren und verpacken - d)
-
Waren versandfertig verpacken - e)
-
Waren unter Berücksichtigung von Produkteigenschaften transportieren, beim Kunden herrichten
(§ 5 Nr. 15)
- a)
-
Waren garnieren, dekorieren und auslegen - b)
-
Waren und Erzeugnisse kennzeichnen - c)
-
Waren und Erzeugnisse mit Preisen auszeichnen - d)
-
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
- e)
-
Verkaufsräume, auch zu besonderen Anlässen, gestalten
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Produktarten unterscheiden und erläutern - b)
-
Produkte mit betriebsüblichen Namen und Verkehrsbezeichnungen benennen - c)
-
Zusammensetzung und Herstellungsverfahren erläutern - d)
-
Produkte aufschneiden und verpacken - e)
-
Produkte veredeln, insbesondere Feine Backwaren aprikotieren, glasieren oder kuvertieren, füllen und garnieren oder Fleisch herrichten, würzen, marinieren und küchenfertige Erzeugnisse herstellen
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Salatvariationen herstellen - b)
-
Brot und Kleingebäck belegen und garnieren
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Herstellungsarten von Sauer- und Hefeteig erläutern, Rohstoffe, insbesondere Getreidearten und Mehltypen, benennen - b)
-
die Herstellung von Produkten aus leichten und schweren Massen erläutern - c)
-
Herstellungsarten und Haltbarkeit von Füllungen beschreiben - d)
-
Kuchen, Torten und Desserts einteilen und aufschneiden - e)
-
Schlagsahne herstellen und verarbeiten - f)
-
Dauergebäck lagern, Dauergebäck verpacken - g)
-
Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche zusammenstellen und dekorieren - h)
-
Brotbuffet gestalten - i)
-
Backwaren mit Obst belegen, I Überzug aufbringen - j)
-
Backzettel erstellen - k)
-
Gärvorgänge überwachen und steuern - l)
-
Erzeugnisse abbacken - m)
-
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Snacks mit Auflagen und Füllungen herstellen - b)
-
Snacks aus Teig abbacken - c)
-
Toastvariationen zubereiten - d)
-
herzhafte Teigspeisen abbacken - e)
-
Süßspeisen herstellen
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche zusammenstellen und dekorieren - b)
-
Erzeugnisse mit Obst belegen, Überzug herstellen und aufbringen - c)
-
Konfektplatten, insbesondere aus Pralinen, Tee- und Partygebäck, anrichten - d)
-
Schokoladen-, Nougat- und Marzipanerzeugnisse, insbesondere Pralinen und Hohlkörper, dekorativ herrichten - e)
-
Verpackungsarten zu unterschiedlichen Anlässen anwenden, insbesondere Schleifen binden, Bonbonieren füllen, Dekor auswählen - f)
-
Rohstoffe und Herstellungsverfahren für die Speiseeisherstellung erläutern - g)
-
Schlagsahne herstellen und verarbeiten - h)
-
Eis portionieren, Eisspeisen und Eisbecher anrichten - i)
-
Früchtebecher und Süßspeisen anrichten - j)
-
Getränke, insbesondere Milchmixgetränke, Obst- und Gemüsesäfte, Cocktails sowie Kaffee-, Tee- und Schokoladevariationen, anrichten - k)
-
Erzeugnisse verzehrfertig anrichten und servieren, insbesondere Servierort vor- und nachbereiten - l)
-
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
klare und gebundene Suppe herstellen - b)
-
Beilagen herstellen - c)
-
Toastvariationen und Backwaren mit Auflagen oder Füllungen herstellen - d)
-
Teig- und Eierspeisen, insbesondere Omelette, herstellen - e)
-
Gemüsekuchen, Zwiebelkuchen und Quiche abbacken - f)
-
Aufläufe und Nudelgerichte zubereiten - g)
-
Gerichte mit Fleisch und Gemüse zubereiten - h)
-
Gerichte servieren
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse vorbereiten und herstellen - b)
-
Verwendungsmöglichkeiten von Fleischteilstücken und Fleischerzeugnissen erläutern - c)
-
Fleischqualität beurteilen - d)
-
sensorische Kontrolle durchführen - e)
-
ladenfertig zerlegtes Fleisch zu Schnitzeln, Rouladen, Koteletts, Steaks, Braten-, Koch- und Suppenfleisch aufschneiden und herrichten - f)
-
küchenfertige Erzeugnisse herstellen - g)
-
Aufschnittplatten, Braten- und Buffetplatten herrichten und garnieren - h)
-
Arten, Verwendung und Qualitätsstufen von Käse erläutern, Sortiment pflegen - i)
-
kalte und warme Buffets sowie Menüs zusammenstellen - j)
-
Spezialitäten- und Delikatessensortiment pflegen und präsentieren
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Imbissartikel, insbesondere Häppchen, Schnittchen und verzehrfertige garantierte Fleischteilstücke, herstellen - b)
-
Gerichte für den Kalt- oder Warmverkauf aus oder mit Fleisch herstellen - c)
-
Beilagen, insbesondere aus Kartoffeln, Reis, Nudeln und Gemüse, zubereiten - d)
-
Feinkostsalate herstellen - e)
-
Süßspeisen und Desserts herstellen