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LFGB § 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von den in § 2 Absatz 1 genannten Erzeugnissen mit Ausnahme von Futtermitteln. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.

(2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und von Analysemethoden für die Untersuchung von Futtermitteln. Vor deren Veröffentlichung soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Fütterungsberatung, der Futtermitteluntersuchung, der Futtermittelüberwachung, der Landwirtschaft und der sonst beteiligten Wirtschaft angehört werden.

(3) Zulassungen, Registrierungen, Genehmigungen und Anzeigen werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht, soweit dies durch dieses Gesetz oder eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung bestimmt ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 2128/24
27. Dezember 2024
13 L 2128/24 27. Dezember 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (14. Kammer) - 14 L 509/23
10. Mai 2024
14 L 509/23 10. Mai 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 8 K 20.1839
14. Februar 2022
W 8 K 20.1839 14. Februar 2022
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 2943/19
30. April 2020
9 S 2943/19 30. April 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 3523/06
24. Oktober 2008
15 K 3523/06 24. Oktober 2008