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LuftGerPV1998DV 2 2018 § 1a Übergangsregelung

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)

§ 1 Absatz 2 Nummer 3 in der bis zum 15. Oktober 2024 geltenden Fassung ist bis zum 1. Februar 2025 weiter anzuwenden.

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