Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

MarkenG § 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

(1) Für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 53 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

(2) Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 78/18
7. Oktober 2021
I ZB 78/18 7. Oktober 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 72/19
3. September 2020
I ZB 72/19 3. September 2020
EuGH-Vorlage vom Unknown court (1. Zivilsenat) - I ZB 78/18
19. Dezember 2019
I ZB 78/18 19. Dezember 2019