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MarkenG § 52 Wirkungen des Verfalls und der Nichtigkeit

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

(1) Die Wirkungen einer eingetragenen Marke gelten in dem Umfang, in dem die Marke für verfallen erklärt wird, von dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags (§ 53) oder der Erhebung der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls an als nicht eingetreten. In der Entscheidung kann auf Antrag einer Partei ein früherer Zeitpunkt, zu dem einer der Verfallsgründe eingetreten ist, festgesetzt werden.

(2) Die Wirkungen einer eingetragenen Marke gelten in dem Umfang, in dem die Marke für nichtig erklärt worden ist, von Anfang an als nicht eingetreten.

(3) Vorbehaltlich der Vorschriften über den Ersatz des Schadens, der durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers einer Marke verursacht worden ist, sowie der Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung berührt die Löschung der Eintragung aufgrund Verfalls oder Nichtigkeit der Marke nicht

1.
Entscheidungen in Verletzungsverfahren, die vor der Entscheidung über den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit rechtskräftig geworden und vollstreckt worden sind, und
2.
vor der Entscheidung über den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit geschlossene Verträge insoweit, als sie vor dieser Entscheidung erfüllt worden sind. Es kann jedoch verlangt werden, daß in Erfüllung des Vertrages gezahlte Beträge aus Billigkeitsgründen insoweit zurückerstattet werden, wie die Umstände dies rechtfertigen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 26/19
26. Juni 2025
20 U 26/19 26. Juni 2025
Beschluss vom Bundespatentgericht - 29 W (pat) 15/21
8. Juli 2024
29 W (pat) 15/21 8. Juli 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 28 W (pat) 560/23
2. Juli 2024
28 W (pat) 560/23 2. Juli 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - I ZR 145/23
29. Mai 2024
I ZR 145/23 29. Mai 2024
Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht (5. Zivilsenat) - 5 U 131/22
7. März 2024
5 U 131/22 7. März 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 804/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 804/22 19. Oktober 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 802/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 802/22 19. Oktober 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 803/22
19. Oktober 2023
30 W (pat) 803/22 19. Oktober 2023
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 258/19
21. Juni 2023
2a O 258/19 21. Juni 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 25 W (pat) 56/21
24. Oktober 2022
25 W (pat) 56/21 24. Oktober 2022