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MarkenG § 90 Kostenentscheidung

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

(1) Sind an dem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so kann der Bundesgerichtshof bestimmen, daß die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Beteiligten erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte notwendig waren, einem Beteiligten ganz oder teilweise zur Last fallen, wenn dies der Billigkeit entspricht. Die Bestimmung kann auch getroffen werden, wenn der Beteiligte die Rechtsbeschwerde, die Anmeldung der Marke, den Widerspruch oder den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit ganz oder teilweise zurücknimmt oder wenn die Eintragung der Marke wegen Verzichts oder wegen Nichtverlängerung der Schutzdauer ganz oder teilweise im Register gelöscht wird. Soweit eine Bestimmung über die Kosten nicht getroffen wird, trägt jeder Beteiligte die ihm erwachsenen Kosten selbst.

(2) Wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen, so sind die durch die Rechtsbeschwerde veranlaßten Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Hat ein Beteiligter durch grobes Verschulden Kosten veranlaßt, so sind ihm diese aufzuerlegen.

(3) Dem Präsidenten oder der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts können Kosten nur auferlegt werden, wenn er oder sie die Rechtsbeschwerde eingelegt oder in dem Verfahren Anträge gestellt hat.

(4) Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 bis 107) und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen (§§ 724 bis 802) entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 37/25
29. Januar 2026
I ZB 37/25 29. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 38/25
29. Januar 2026
I ZB 38/25 29. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 6/25
11. September 2025
I ZB 6/25 11. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 50/24
16. Juni 2025
I ZB 50/24 16. Juni 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 28/23
12. Oktober 2023
I ZB 28/23 12. Oktober 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 65/22
1. Juni 2023
I ZB 65/22 1. Juni 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 55/22
23. Februar 2023
I ZB 55/22 23. Februar 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - I ZB 32/22
15. September 2022
I ZB 32/22 15. September 2022
Beschluss vom Unknown court (1. Zivilsenat) - I ZB 21/20
27. Mai 2021
I ZB 21/20 27. Mai 2021
Beschluss vom Unknown court (1. Zivilsenat) - I ZB 67/20
15. April 2021
I ZB 67/20 15. April 2021