Die Sprache vor dem Patentamt und vor dem Patentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
MarkenG § 93 Amtssprache und Gerichtssprache
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Referenzen
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