MarkenV 2004 § 54 Akteneinsicht

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

In den Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt Einsicht in die Akten.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von