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MKSeuchV 2005 Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2694)

Ausstellende Behörde:

Versandort und -land:

I.
Anzahl der Tiere:
(in Worten)
II.
Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e):

Die Tiere werden versandt von
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders:
III.
Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers:
Die Tiere werden versandt nach
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel:
IV.
Angaben zur Identifizierung der Tiere: Amtliche
Kennzeichnung
Geschlecht Rasse Alter
(Monate)

V.
Bescheinigung: Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere sowie alle Tiere empfänglicher Arten des Versandbetriebs im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 3 klinisch nach Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG und serologisch nach Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2003/85/EG mit negativem Ergebnis auf Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind.

Ausgefertigt in
(Ort)
am
(Datum)
(Dienstsiegel)
(Unterschrift des beamteten Tierarztes)

(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)

Referenzen

Zitiert von