MntDAIVAPrV § 7 Aufbau und Dauer der Ausbildung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

(1) Die Ausbildung gliedert sich in eng verzahnte fachtheoretische Abschnitte (Lehrgänge) und berufspraktische Abschnitte (Praktika). Bei der berufspraktischen Ausbildung wird das Bundesverwaltungsamt durch Behörden des Bundes und der Kommunen unterstützt.

(2) Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

Ausbildungsabschnitt Behörde Dauer 1 Einführungslehrgang Bundesverwaltungsamt 2 Monate 2 Praktikum I Bundesbehörde 5 Monate 3 Zwischenlehrgang Bundesverwaltungsamt 3 Monate 4 Praktikum II Kommunalbehörde 3 Monate 5 Praktikum III Bundesbehörde 6 Monate 6 Abschlusslehrgang Bundesverwaltungsamt 5 Monate

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