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MPAMIV § 9 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde

Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden

Die zuständige Bundesoberbehörde informiert das Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich über alle eingehenden Meldungen, die schwerwiegende Vorkommnisse mit Todesfolge oder sonstige besonders bedeutsame schwerwiegende Vorkommnisse betreffen.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1635/19
15. Februar 2024
13 K 1635/19 15. Februar 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 7445/18
15. Februar 2024
13 K 7445/18 15. Februar 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 3 C 2/20
14. Juli 2021
3 C 2/20 14. Juli 2021