Die zuständige Bundesoberbehörde informiert das Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich über alle eingehenden Meldungen, die schwerwiegende Vorkommnisse mit Todesfolge oder sonstige besonders bedeutsame schwerwiegende Vorkommnisse betreffen.
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MPAMIV § 9 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde
Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1635/19
15. Februar 2024
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13 K 1635/19 | 15. Februar 2024 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 7445/18
15. Februar 2024
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13 K 7445/18 | 15. Februar 2024 |
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 3 C 2/20
14. Juli 2021
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3 C 2/20 | 14. Juli 2021 |