Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 7445/18

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des DIMDI vom 7. August 2018 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 4. Oktober 2018 verpflichtet, die der Klägerin mit E-Mail vom 31. Juli 2018 übersandten Statistiken zu den angefragten CE-Zertifizierungen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika um die Zuordnung der angegebenen Erstmeldungen, verweigerten Bescheinigungen, Re-Zertifizierungen und zurückgezogenen Bescheinigungen gemäß ihres Antrages vom 1. August 2018 jeweils zu den Benannten Stellen im Sinne von § 15 des Medizinproduktegesetzes, von denen die entsprechenden Angaben stammen, zu ergänzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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