Die zuständige Behörde kann einen Dritten mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wie
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der Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen, - 2.
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der Fristenkontrolle, - 3.
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der Koordinierung von erforderlichen Sachverständigengutachten, - 4.
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dem Entwurf eines Anhörungsberichtes, - 5.
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der ersten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen, - 6.
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der organisatorischen Vorbereitung eines Erörterungstermins und - 7.
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der Leitung des Erörterungstermins