Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer, - 2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen, - 3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen, - 4.
der Aufstellung von Bauleitplänen.