Das Statistische Bundesamt unterstützt bei Bedarf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei den sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben, insbesondere durch Auswertung vorliegender Daten und die Durchführung von Aufwandsschätzungen. Es ist für den Aufbau und die Pflege der Datenbanken zuständig, die für Berichterstattung und Erfolgskontrolle im Sinne dieses Gesetzes erforderlich sind.
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NKRG § 8 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 SLa 493/24
2. Juli 2025
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11 SLa 493/24 | 2. Juli 2025 |
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Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 1046/24
4. September 2024
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5 Ca 1046/24 | 4. September 2024 |