Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 1046/24

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 21.02.2022 mit Ablauf des 30.06.2024 beendet ist.

  2. Die Beklagte wird zu verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Befristungskontrollantrag zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.

  5. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 16.850,03 €.

  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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