Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

NMV 1970 § 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von