Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.
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NMV 1970 § 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
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